Wie sind ehrenamtlich Engagierte versichert?
In der Regel sind Freiwillige über die Träger, bei denen sie sich engagieren, sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Für kleinere Träger, die die Versicherung nicht leisten können und einzelne Aktionen wie zum Beispiel den Freiwilligentag kommt der Landesvertrag des Landes Brandenburg zum Tragen. Für Fragen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche wenden Sie sich bitte an die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in 32758 Detmold.
Wie erfolgt die Weiterbildung der in der Ehrenamtsagentur Tätigen?
Dies erfolgt überwiegend durch die Träger der Maßnahmen. Aber aurch durch Erfahrungsaustausche mit den Agenturen aus Bernau und Eberswalde. In Austauschtreffen der bereits tätigen Agenturen im Land Brandenburg und durch Weiterbildungsseminare, die durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen angeboten werden.
Gibt es Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit?
Die Ehrenamtsagentur ist in erster Linie eine Vermittlungsstelle von ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie zahlt keine Auslagen oder Aufwandsentschädigungen. Diese können nur mit den konkreten Einsatzstellen (z. B. Auslagenersatz, Fahrkosten usw.) vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit vereinbart werden.
Darf ich mich ehrenamtlich engagieren, wenn ich arbeitslos bin?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf bis zu 15 Stunden pro Woche bürgerschaftlich engagiert sein, bei Beziehern von Arbeitslosengeld II gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Zudem darf er einen Auslagenersatz in Anspruch nehmen, der allerdings in pauschalierter Form 154 € im Monat nicht überschreiten darf. Dieser Betrag ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt hat jedoch in jedem Fall Vorrang und das Engagement muss auch jederzeit beendet werden können. Zudem werden der Übungsleiterfreibetrag (2.100 Euro) und die Ehrenamtspauschale von 500 Euro pro Jahr nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet.
Wer bezahlt die Gebühren, wenn ein Träger ein Führungszeugnis von einem Ehrenamtlichen verlangt?
Sollte für eine ehrenamtliche Tätigkeit zum Beispiel im Kinder- und Jugendbereich ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt werden, kann bei Vorlegen eines Schreibens des Trägers und eines Nachweises seiner Gemeinnützigkeit die Gebühr für das Zeugnis erlassen werden. Ein entsprechendes Hinweisblatt des Bundeministeriums für Justiz findet sich unter dem Button Downloads.
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Umfangreiche Antworten auf viele Fragen rund um Vereinsorganisation, Ehrenamt und Rechtliches finden sich auf dem Vereinswiki des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement Bayern. Stöbern lohnt sich unter: www.vereinswiki.info